Büroservice
Produktiver und effektiver
KONTEXT Büro- und Verwaltungsservice
Wer ein Unternehmen führt weiß, dass viele administrative Aufgaben anfallen, die Zeit und in der Folge auch bares Geld kosten. Gerade, wenn alle Tätigkeiten intern bearbeitet werden, entstehen hohe Verwaltungskosten. Oder andere Mitarbeiter müssen mit anpacken, verlieren damit aber auch den Blick für ihre eigentlichen Aufgaben.
Mit den Leistungen von KONTEXT Büro- und Verwaltungsservice können Sie diesen Zustand erfolgreich beseitigen.
Gemeinsam führen wir eine Bestandsaufnahme Ihrer Unternehmenssituation durch und erfassen Ihrer Ziele. Mein Leistungsangebot variiere ich nach Ihren Bedürfnissen, gern auch im KONTEXT.
Nutzen Sie jetzt die Zeit für positive Veränderungen und nehmen Sie Kontakt mit mir auf, wir finden gemeinsam einen Weg.
Leistungen
Sie möchten ein Unternehemen gründen, erwerben oder in die Nachfolge eintreten? Die Lohn- und Gehaltsrechnung wird immer unübersichtlicher? Sie möchten Ihre Buchhaltung lieber in erfahrene Hände geben? Sehen Sie sich meine Leistungen an, denn ich könnte all das für Sie erledigen.
Vorteile
Sie sehen nicht, worin die Vorteile eines externen Dienstleisters liegen könnten? Dann lesen Sie auf der Seite Vorteile, wie ich Sie im Alltag entlasten könnte.
Leistungen
Lohn- und Gehaltsrechnung
lfd. Lohnabrechnung (nach §6 (4) StBerG)
- Zusammenstellung der Lohnabrechnungsdaten
- Gehälter
- Stundenlöhne als Bruttolöhne oder Nettolöhne
- Abrechnung von geringfügig Beschäftigten (Mini-Jobs), kurzfristig Beschäftigten
- Sachbezüge
- Vermögenswirksame Leistungen
- Datenverarbeitungen und Berechnungen
- Berechnung lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge
- Berechnung von Abschlagszahlungen
- Pauschalierte Lohnsteuer
- Erstellung der Lohnsteuervoranmeldung
Baulohnrechnung stelle ich nicht als Leistung zur Verfügung!
Als selbstständiger Dienstleister unterliege ich dem §6 (4) StBerG mit der Folge, dass sich meine Tätigkeiten im Bereich Lohn auf die “lfd. Lohnabrechnung” beschränkt. Dies beinhaltet auch die Lohnsteuer-Anmeldung.




